News zu Holzpellets, der Pelletbranche und uns

Sichtlich gestiegene erneuerbarer Energien Förderung ab dem 1. April 2015

2009 wurde in Deutschland des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet, welches den Ausbau Erneuerbarer Energien in Strom- und Wärmeerzeugung ankurbeln sollte. Ab diesem Zeitpunkt wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) Förderprogramme bereitgestellt, welche eine Investition in Erneuerbare Energien ansprechender und preiswerter machen. Das Ziel dahinter ist vor allem auch zumindest 14% des deutschen Energiebedarfs bis zum Jahr 2020 mittels erneuerbarer Energien zu decken.

Aufgestockte Fördergelder für Pelletheizungen, Pelletöfen, Wärmepumpen und Solaranlagen

Im Rahmen des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) wird die Förderung für Pelletfeuerungen ab dem 1. April 2015 noch anschaulicher. Die Zuschüsse vom BAFA und der KfW variieren anhand von Größe und Leistung der zu fördernden Pelletanlage. Fest steht, dass die Förderung des MAP rund 300 Millionen Euro im Jahr beinhaltet. Erhöhte Förderungen werden für gewerbliche und private bis hin zur gemeinschaftlichen Investitionen in Wärmeerzeugung mit erneuerbarer Energie bereitgestellt. Besonders beachtlich werden innovative Anlagen in Neubauten gefördert. Dies stellt den idealen Anlass bereit, die alte Ölheizung durch eine neuartige Pelletheizung zu ersetzen.

Übersicht: Aufgestockte Förderungen der BAFA ab April 2015

Objekt/HeizungsartFörderungab Jan 2009Förderung ab April 2015
Hackschnitzelkessel1.400 €3.500 €
Pelletkessel2.400 €3.00o Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher2.900 €3.500 €
Pelletofen wasserführend1.400 €2.000 €
Luft/Wasser Wärmepumpe1.300 €1.300 €
Erdwärme / Wasser-Wärmepumpe 2.800 €4.000 €
Erdwärme / Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde gasmotorisch, Sorptionswärme)2.800 €4.500 €
Solarthermie (Heizungsunterstützung)1.500 €2.000 €
Solarthermie (Warmwasserbereitung)0 €500 €

Pelletheizungen mit Brennwertnutzung erhalten nun eine Innovationsförderung. Die Zuschüsse betragen bis zu 5.250€. Auch werden Zusatzförderungen bei einer Nachrüstung bereits geförderter Anlagen von 100 bis 200€ gesponsert.

Komplett neu ist die Unterstützung für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Somit kann ein Zuschuss von 10% der Investitionskosten bis hin zu 50% der Basisförderung für eine Schornsteinerneuerung, ein Pelletlager oder den Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche gewährleistet werden.

Das Heizen von Gewächshäusern oder Tierställen werden nun auch ins Förderprogramm miteinbezogen. Eine Förderung von bis zu 30% der Nettoinvestitionskosten wird in diesen Fällen garantiert.

Der Effizienzbonus (Gebäudeeffizienzbonus) bleibt weiterhin für den KfW-55-Standard bestehen.

Kombination

Bei der Montage einer Pelletfeuerung sollte immer die Kombinationsmöglichkeit mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe berücksichtigt werden. Denn diese werden in einer Höhe von 500€ als Kombi-Bonus belohnt.

Hinzukommend werden Stückholzvergaserkessel und Holzhackschnitzelkessel mit erhöhten Förderungen von 2.000€ und 3.500€ vergütet.

Maßnahme / Anlagen von 5 bis max. 100,0 kW Nennwärmeleistung Basisförderung / Gebäudebestand Innovations-förderung / Brennwert-nutzung 4 / Gebäudebestand Innovations-förderung / Brennwert-nutzung 4 / Neubau Innovations-förderung / Partikel-abscheidung 5 / Gebäudebestand Innovations-förderung / Partikel-abscheidung 5 / Neubau Innovations-förderung / Nachrüstung 6 Zusatzförderung 7 / Kombinations-bonus / Solarkollektoranlage, Wärmepumpenanlage, Wärmenetz Zusatzförderung 7 / Gebäudeeffizienz-bonus 8
Pelletofen mit Wassertasche 2.000 €
5 kW bis 25,0 kW
3.000 € 2.000 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Pelletofen mit Wassertasche 80 €/kW
25,1 kW bis max. 100 kW
3.000 € 2.000 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Pelletkessel 1 3.000 €
5 kW bis 37,5 kW
4.500 € 3.000 € 4.500 € 3.000 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Pelletkessel 1 80 €/kW
37,6 kW bis max. 100 kW
4.500 € 3.000 € 4.500 € 3.000 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Pelletkessel 1 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW 3.500 €
5 kW bis 43,7 kW
5.250 € 3.500 € 5.250 € 3.500 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Pelletkessel 1 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW 80 €/kW
43,8 kW bis max. 100 kW
5.250 € 3.500 € 5.250 € 3.500 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Hackschnitzelkessel 2 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW pauschal 3.500 € je Anlage 5.250 € 3.500 € 5.250 € 3.500 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung
Scheitholzvergaserkessel 3 mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW pauschal 2.000 € je Anlage 5.250 € 3.500 € 5.250 € 3.500 € 750 € 500 € zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung


Auch Solarthermie-Anlagen profitieren von der Förderung

Die Mindestförderung für Solarthermie klettert von 1.500€ auf 2.000€ und bei Anlagen-Erweiterung werden Investoren mit 140€/m² belohnt. Zudem nimmt die BAFA wieder Kleinanlagen zur lediglichen Warmwasserbereitung in ihr Förderprogramm auf. Der Mindestfördersatz liegt bei 500€ (50€/m²).

Solaranlagen zur WarmwasserbereitungBAFA-Basisförderung
3 bis 10 m² Bruttokollektorflächepauschal 500 €
3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche50 €/m² Bruttokollektorfläche
Solaranlagen zur Heizungsunterstützung
Bis 14 m² Bruttokollektorflächepauschal 2.000 €
15 bis 40 m² Bruttokollektorfläche140 €/m² Bruttokollektorfläche

Wärmepumpen und Luftwärmepumpen – Förderungsgelder ausgeweitet

Für Wärmepumpen wurde eine Innovationsförderung und eine Förderung von bis zu 200€ für die Aufbesserung der bestehenden Anlage zugesagt. Bei Luftwärmepumpen liegt der neue Fördersatz bei 40€/kW Leistung. Erdwärmepumpen und Grundwasserpumpen werden mit ca. 4.500€ - also bis zu 100€/kW Leistung gefördert.

Privatperson oder Unternehmen – wo beantrage ich die Förderung?

In erster Linie werden alle Förderungen für Pelletheizungen, Solarthermie-Anlagen und Wärmepumpen  im Eigenheim vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Für den Förderungsantrag müssen alle von der BAFA gestellten Installationsbedingen für die Anlage eingehalten sein und nach spätestens 6 Monaten beantragt werden. Für Förderkredite von der KfW muss der Antrag vor der Installation der Anlage eingereicht werden.

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