News zu Holzpellets, der Pelletbranche und uns
Sichtlich gestiegene erneuerbarer Energien Förderung ab dem 1. April 2015
2009 wurde in Deutschland des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet, welches den Ausbau Erneuerbarer Energien in Strom- und Wärmeerzeugung ankurbeln sollte. Ab diesem Zeitpunkt wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) Förderprogramme bereitgestellt, welche eine Investition in Erneuerbare Energien ansprechender und preiswerter machen. Das Ziel dahinter ist vor allem auch zumindest 14% des deutschen Energiebedarfs bis zum Jahr 2020 mittels erneuerbarer Energien zu decken.
Aufgestockte Fördergelder für Pelletheizungen, Pelletöfen, Wärmepumpen und Solaranlagen
Im Rahmen des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Wärme (MAP) wird die Förderung für Pelletfeuerungen ab dem 1. April 2015 noch anschaulicher. Die Zuschüsse vom BAFA und der KfW variieren anhand von Größe und Leistung der zu fördernden Pelletanlage. Fest steht, dass die Förderung des MAP rund 300 Millionen Euro im Jahr beinhaltet. Erhöhte Förderungen werden für gewerbliche und private bis hin zur gemeinschaftlichen Investitionen in Wärmeerzeugung mit erneuerbarer Energie bereitgestellt. Besonders beachtlich werden innovative Anlagen in Neubauten gefördert. Dies stellt den idealen Anlass bereit, die alte Ölheizung durch eine neuartige Pelletheizung zu ersetzen.
Übersicht: Aufgestockte Förderungen der BAFA ab April 2015
Objekt/Heizungsart | Förderungab Jan 2009 | Förderung ab April 2015 |
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Hackschnitzelkessel | 1.400 € | 3.500 € |
Pelletkessel | 2.400 € | 3.00o Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher | 2.900 € | 3.500 € |
Pelletofen wasserführend | 1.400 € | 2.000 € |
Luft/Wasser Wärmepumpe | 1.300 € | 1.300 € |
Erdwärme / Wasser-Wärmepumpe | 2.800 € | 4.000 € |
Erdwärme / Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde gasmotorisch, Sorptionswärme) | 2.800 € | 4.500 € |
Solarthermie (Heizungsunterstützung) | 1.500 € | 2.000 € |
Solarthermie (Warmwasserbereitung) | 0 € | 500 € |
Pelletheizungen mit Brennwertnutzung erhalten nun eine Innovationsförderung. Die Zuschüsse betragen bis zu 5.250€. Auch werden Zusatzförderungen bei einer Nachrüstung bereits geförderter Anlagen von 100 bis 200€ gesponsert.
Komplett neu ist die Unterstützung für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Somit kann ein Zuschuss von 10% der Investitionskosten bis hin zu 50% der Basisförderung für eine Schornsteinerneuerung, ein Pelletlager oder den Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche gewährleistet werden.
Das Heizen von Gewächshäusern oder Tierställen werden nun auch ins Förderprogramm miteinbezogen. Eine Förderung von bis zu 30% der Nettoinvestitionskosten wird in diesen Fällen garantiert.
Der Effizienzbonus (Gebäudeeffizienzbonus) bleibt weiterhin für den KfW-55-Standard bestehen.
Kombination
Bei der Montage einer Pelletfeuerung sollte immer die Kombinationsmöglichkeit mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe berücksichtigt werden. Denn diese werden in einer Höhe von 500€ als Kombi-Bonus belohnt.
Hinzukommend werden Stückholzvergaserkessel und Holzhackschnitzelkessel mit erhöhten Förderungen von 2.000€ und 3.500€ vergütet.
Maßnahme / Anlagen von 5 bis max. 100,0 kW Nennwärmeleistung | Basisförderung / Gebäudebestand | Innovations-förderung / Brennwert-nutzung 4 / Gebäudebestand | Innovations-förderung / Brennwert-nutzung 4 / Neubau | Innovations-förderung / Partikel-abscheidung 5 / Gebäudebestand | Innovations-förderung / Partikel-abscheidung 5 / Neubau | Innovations-förderung / Nachrüstung 6 | Zusatzförderung 7 / Kombinations-bonus / Solarkollektoranlage, Wärmepumpenanlage, Wärmenetz | Zusatzförderung 7 / Gebäudeeffizienz-bonus 8 |
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Pelletofen mit Wassertasche | 2.000 € 5 kW bis 25,0 kW | – | – | 3.000 € | 2.000 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Pelletofen mit Wassertasche | 80 €/kW 25,1 kW bis max. 100 kW | – | – | 3.000 € | 2.000 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Pelletkessel 1 | 3.000 € 5 kW bis 37,5 kW | 4.500 € | 3.000 € | 4.500 € | 3.000 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Pelletkessel 1 | 80 €/kW 37,6 kW bis max. 100 kW | 4.500 € | 3.000 € | 4.500 € | 3.000 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Pelletkessel 1 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW | 3.500 € 5 kW bis 43,7 kW | 5.250 € | 3.500 € | 5.250 € | 3.500 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Pelletkessel 1 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW | 80 €/kW 43,8 kW bis max. 100 kW | 5.250 € | 3.500 € | 5.250 € | 3.500 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Hackschnitzelkessel 2 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW | pauschal 3.500 € je Anlage | 5.250 € | 3.500 € | 5.250 € | 3.500 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Scheitholzvergaserkessel 3 mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW | pauschal 2.000 € je Anlage | 5.250 € | 3.500 € | 5.250 € | 3.500 € | 750 € | 500 € | zusätzlich 0,5 × Basis- oder Innovations- förderung |
Auch Solarthermie-Anlagen profitieren von der Förderung
Die Mindestförderung für Solarthermie klettert von 1.500€ auf 2.000€ und bei Anlagen-Erweiterung werden Investoren mit 140€/m² belohnt. Zudem nimmt die BAFA wieder Kleinanlagen zur lediglichen Warmwasserbereitung in ihr Förderprogramm auf. Der Mindestfördersatz liegt bei 500€ (50€/m²).
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung | BAFA-Basisförderung |
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3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche | pauschal 500 € |
3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche | 50 €/m² Bruttokollektorfläche |
Solaranlagen zur Heizungsunterstützung | |
Bis 14 m² Bruttokollektorfläche | pauschal 2.000 € |
15 bis 40 m² Bruttokollektorfläche | 140 €/m² Bruttokollektorfläche |
Wärmepumpen und Luftwärmepumpen – Förderungsgelder ausgeweitet
Für Wärmepumpen wurde eine Innovationsförderung und eine Förderung von bis zu 200€ für die Aufbesserung der bestehenden Anlage zugesagt. Bei Luftwärmepumpen liegt der neue Fördersatz bei 40€/kW Leistung. Erdwärmepumpen und Grundwasserpumpen werden mit ca. 4.500€ - also bis zu 100€/kW Leistung gefördert.
Privatperson oder Unternehmen – wo beantrage ich die Förderung?
In erster Linie werden alle Förderungen für Pelletheizungen, Solarthermie-Anlagen und Wärmepumpen im Eigenheim vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Für den Förderungsantrag müssen alle von der BAFA gestellten Installationsbedingen für die Anlage eingehalten sein und nach spätestens 6 Monaten beantragt werden. Für Förderkredite von der KfW muss der Antrag vor der Installation der Anlage eingereicht werden.