Bestimmungen der Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung
Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (FeuVO) ist bei der Planung eines Holzpelletkessels im Eigenheim nicht außer Acht zu lassen.Folgende Forderungen stellt die FeuVO an den Heizungsraum einer Pelletheizung:
- Aufstellraum darf ausschließlich nur für die Pelletheizung genutzt werden.
- Raummaße: Höhe minimal 2 Meter, Raumvolumen mindestens acht Kubikmeter.
- Es muss mindestens eine Ausgangstür in einen Flur bzw. ins Freie geben. Diese sollte sich in Fluchtrichtung öffnen.
- Heizungsraum sollte gefliest sein bzw. die Wände des Raumes müssen mit brandsicherem Material verarbeitet sein.
- Der Heizungsraum muss einem Brand mindestens 90 Minuten lang standhalten können.
- Gegebenenfalls sollte auch ein Feuerlöscher im Heizraum vorhanden sein.
Im Vergleich zu Erdöl- oder Erdgasheizungen benötigt ein Pelletkessel nicht mehr Platz. Auch der Pelletlagerraum, kommt dem Öllagerraum gleich. Somit ist der Umstieg von einer Ölheizung zur Pellet-Variante ein Leichtes. Es bestehen nur minimale Unterschiede bei den Abständen des Pelletkessels zur Wand oder zu anderen Gegenständen im Heizungsraum. Falls Sie dennoch ein wenig mehr Platz im Heizungsraum haben, erleichtert das die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Ihrer Pelletheizung enorm.
Darstellung Pelletlager & Heizraum
Wichtig: Hohe Luftzufuhr
In der Regel sollten Sie zwei separate Luftzufuhr-Wege ins Freie von je 150mm Durchmesser einplanen. Falls sich diese Variante in Ihrem Fall nicht realisieren lässt, besteht noch die Möglichkeit eines Rauchabzugs zur Belüftung des Heizraumes.
Finden Sie das für Sie passende Angebot
100% kostenlos
Fachbetriebe in Ihrer Nähe
Unverbindliche Angebote