Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von über 50 Kilowatt werden als Großanlagen bezeichnet. Einsatzgebiete für Großanlagen sind beispielsweise kommunale Gebäude, wie Schwimmbädern, Kindergärten und Schulen aber auch Produktionsstätten in denen neben Raumwärme auch ein hoher Bedarf an Prozesswärme besteht. Bei Großanlagen bestehen andere Anforderungen und Vorschriften zum Beispiel an den Heizraum.