Als Feinstaub bezeichnet man Staub mit einer Teilchengröße von weniger als 10µm. Die feinen Partikel können gesundheitsgefährdend sein, da sie von den Schleimhäuten im bzw. den Nasenhärchen nur teilweise zurückgehalten werden können. Die Feinstaubemissionen von Heizanlagen unterliegen Grenzwerten die in der 1. BImschV geregelt sind. Die Emissionen von Pelletkesseln liegen jedoch aufgrund des trockenen Brennstoffs heute schon weit unter den Grenzwerten.