Die Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV ) regelt die Beschaffenheit, Errichtung und den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Die Grundlagen beruhen auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Unter die Bundesimmissionsschutzverordnung fallen Zentralheizungen und Einzelraumfeuerungen, die keiner Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen. Biomasseheizungen, sowie Öl- und Gasheizungen werden durch die BImSchV geregelt. Der Schwerpunkt der BImSchV liegt in der Regelung des Schadstoffausstoßes von Feuerungsanlagen. Außerdem regelt sie, die Häufigkeit der Überprüfungen von Feuerungsanlagen, sowie die erforderlichen Maßnahmen der Überprüfung.