Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP)

Das MAP gibt es nunmehr seit 1993. Die Stromherstellung wurde in großen Schritten auf erneuerbare Energien umgestellt, bei der Wärmeherstellung sind die Potenziale noch deutlich größer. Und dass obwohl für das Heizen zu so viel Energie verbraucht wird. „Mehr als zwei Drittel der Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten ineffizient; rund zehn Millionen der Kessel sind älter als 15 Jahre“, so die Aussagen des Bundesministeriums für Umwelt und Energie (BMWi).

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MAP

Mit dem neu überarbeiteten und verbesserten Marktanreizprogramm, das zum 1. April 2015 in Kraft trat, will das BMWi daher mehr Hauseigentümer, aber auch Unternehmen und Kommunen motivieren, bei der Wärmeerzeugung auf die Kraft aus Biomasse, Sonne und Erdwärme zu setzen.

Das BMWi erklärt das MAP

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Mehr Förderung für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen

Mit dem neuen MAP wird der Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen gefördert. Gefördert wird auch die Neuinstallation von größeren Heizwerken, die erneuerbare Energien nutzen, von Tiefengeothermieanlagen oder von Nahwärmenetzen zur Verteilung erneuerbar erzeugter Wärme.

Förderung auf zwei Wegen

Mit einem geldlichen Volumen von über 300 Mio. Euro im Jahr, wird das MAP als Instrument zum ankurbeln des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt.

Zwei Wege – zwei Förderungen als Unterstützung.

  • Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für kleinere Anlagen in Privathaushalten und in Unternehmen. Darunter fallen Solarthermieanlagen, Pelletheizungen und effiziente Erdsonden im Garten für eine Wärmepumpe.
  • Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das MAP konzentriert sich in der Hauptsache auf die Modernisierung bestehender Gebäude und gewerblicher oder industrieller Prozesse. Beim Neubau von Gebäuden ist die MAP-Förderung nur bei bestimmten, innovativen Anlagentypen möglich (Innovationsförderung). Bei Neubau ist die Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ohnehin Pflicht.

Auf dieser Grafik ist ein verwirrtes Männchen vor einem Wald zu sehen.

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